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Bootsführerscheine

Die DLRG-Motorboote sind äußerst wichtige Einsatzmittel unserer täglichen Arbeit. Ihre Bedienung und Beherrschung, insbesondere unter schwierigen Einsatzbedingungen, erfordert demnach fundiertes Fachwissen und praktische Fertigkeiten. Beides wird in der Ausbildung zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins vermittelt und muss in einer Prüfung nachgewiesen werden. Der Bootsführerschein A kann auf den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden und Bootsführerschein B auf den amtlichen Sportbootführerschein See.

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre Wasserrettungsdienst, davon mindestens ein Jahr Bootsdienst)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 18 Jahre
  • längere aktive Mitarbeit in der DLRG (mindestens zwei Jahre Wasserrettungsdienst, davon mindestens ein Jahr Bootsdienst)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen
  • Modul - Einsatz an Küstengewässern
  • körperliche und geistige Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis / Kreuzpeilung
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Dokumente

Amtlicher Sportbootführerschein

Der Sportbootführerschein (SBF) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

Basisfragen

  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine

für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

  • Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
    •  Verhaltenspflichten
    • Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten

für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen

  • Navigation
  • Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
    • Nautischen Veröffentlichungen
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
    • Kollisionsverhütungsregeln
    • Verhaltenspflichten

Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen die Antworten frei formuliert oder Eintragungen in der Seekarte vorgenommen werden.

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

Hinweis zu den Kursangeboten!

Nach dem Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars wird eine eMail an die eingegebene Adresse gesendet. Diese eMail enthält einen Link, um die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen. Erst wenn diese Bestätigung vorgenommen wurde, ist die Anmeldung für den Lehrgang sichtbar und wirksam.

Sollte keine Bestätigungs-eMail ankommen, bitte eine entsprechende Mitteilung an sportbootfuehrerschein@emsbueren.dlrg.de schicken.

Telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail können nicht angenommen werden. Wir führen keine Wartelisten!

Eventuell kurzfristig nach Meldeschluss (durch Absagen, Krankheit usw.) freigewordene Plätze werden wir über unseren Newsletter (Anmeldung erforderlich) bekanntgeben.

Aktuelle Kursangebote

Nr Titel Ort Beginn Ende Plätze Aktion

Teilnahmebedingungen Sportbootführerschein

1.  Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Homepage und das jeweilige Anmeldeformular möglich.

Telefonische Anmeldungen oder Anmeldungen per E-Mail können nicht angenommen werden.

Die persönlichen Daten werden für die weitere Organisation DLRG-intern gespeichert.

Für evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bereichs Sportbootführerschein gerne per E-Mail unter sportbootfuehrerschein@emsbueren.dlrg.de zur Verfügung.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung erklärt der Anmeldende, dass er die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die notwendigen Nachweise darüber sind rechtzeitig zum Lehrgang nachzuweisen.

Sollten die Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen, kann eine Teilnahme verwehrt werden.

Die nicht-Teilnahme an einem Kurs aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Stornierung des Kurses gleich. Eine Erstattung der Teilnehmergebühren erfolgt nicht. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung dass er gesundheitlich in der Lage ist teilnehmen zu können.

Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine Einver­ständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.

3. Teilnehmerbeitrag

Sie zahlen nach Erhalt der Lehrgangsbestätigung den Teilnehmerbeitrag (Anzahlung) innerhalb 1 Woche auf das in der Bestätigungsmail angegebene Konto der DLRG Emsbüren, ansonsten werden wir die Anmeldung stornieren und den Platz wieder freigeben.

Volksbank Süd-Emsland
IBAN: DE81 2806 9994 0321 0731 00
BIC: GENODEF1SPL

Mit der Überweisung sind der Name und der Kurs anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird per Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Mail mit weiteren organisatorischen Hinweisen kurz vor Kursbeginn.

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer

Bei einem Rücktritt bis zum Meldeschluss werden bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet.

Bei krankheitsbedingten Rücktritt nach Meldeschluss werden nach Vorlage eines ärztlichen Attestes bereits gezahlte Leistungen zurückerstattet.

Bei einem Rücktritt nach Meldeschluss oder Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die Teilnehmergebühr komplett berechnet.

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung unter sportbootfuehrerschein@emsbueren.dlrg.de

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Kurse abzusagen, in diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten begleitet wird.

7. Organisatorische Hinweise

Es besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.

Wasserrettungsdienst

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, behalten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn jemand in Not gerät.

Zum Mitmachen!

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